Der Wärmeschutznachweis belegt, dass neu zu errichtende und zu sanierende Gebäude die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Hierdurch wird festgelegt welche maximalen U-Werte ein Bauteil erreichen darf. Zudem erhält der Bauherr Informationen zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.