Sobald alle Leistungen Ihres schlüsselfertigen Hauses erstellt worden sind, wird im Zuge der Abnahme gemeinsam mit den Bauherren geprüft, ob auch alle Leistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht worden sind.
Mit dem Bauantrag holt man sich die Zustimmung von behördlicher Seite fürs Bauvorhaben. Dieser umfasst neben der Genehmigungsplanung (mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100), auch Antragsformulare, Berechnungen, einen amtlichen Lageplan auch eine Baubeschreibung. Zudem wird hierbei die Einhaltung der Abstandsflächen nachgewiesen. In der Regel wird der Bauantrag von Architekten oder Bauingenieuren erstellt.
Dieses wird durchgeführt, um die Bodenverhältnisse Ihres Grundstücks zu erkunden, und liefert hauptsächlich, folgende wichtige Erkenntnisse:
Hierbei handelt es sich um Kosten, welche durchschnittlich in Höhe von ca. 15% zusätzlich zum Hauspreis veranschlagt werden müssen.
Diese entstehen z.B. durch:
Ein Bebauungsplan gibt vor, welche Bauweisen auf Ihrem Grundstück erlaubt sind. Hier sind z.B. neben Baugrenzen und Bauweisen (z.B. Erd- und Dachgeschoss mit Kniestock bzw. Erd- und Obergeschoss) auch Dachformen und Wandhöhen, auch Angaben zur Entwässerung, Garagen usw. definiert. Den Bebauungsplan erhalten Sie vom zuständigen Bauordnungsamt bei der Gemeinde oder Stadtplanungsamt, und ist häufig auf der Homepage online abrufbar.
Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle bestimmt. Dazu wird ein Ventilator mit Messeinrichtung z.B. in einer Fensteröffnung montiert, und mit diesem Über- oder Unterdruck erzeugt. Dabei können undichte Stellen/Leckagen festgestellt werden. Ein guter Wert zeigt, dass die Bauteilanschlüsse sauber und ordnungsgemäß ausgeführt wurden, und verhindert neben Wärmeverlusten und auch die Schimmelbildung.
Bei den Designtagen planen Sie die Innen- und Außengestaltung Ihres Hauses im Detail. Neben der Badplanung, legen Sie auch alle Materialien, Oberflächen und die Farbgestaltung fest. Zudem werden z.B. auch Fliesengrößen, Verlegearten usw. definiert.
Die Eingabeplan (oder auch Genehmigungsplanung) ist Bestandteil des Bauantrags. Hier werden neben den Grundrissen (z.B. Keller, Erd- und Dachgeschoss) und den Ansichten, auch noch Schnitte Ihres Gebäudes im Maßstab 1:100, mit vorhandenem und geplantem Geländeverlauf dargestellt. Zudem ist es erforderlich das neu geplante Gebäude im Lageplan einzuzeichnen, und auch die Abstandsflächen zu kennzeichnen. Dies dient als Nachweis, dass die Abstände zu den benachbarten Grenzen oder Gebäuden ordnungsgemäß eingehalten werden.
Dieser Begriff ist eigentlich schon selbsterklärend, umfasst jedoch neben der normalen Hausinstallation und Stromversorgung auch
In der Entwässerungsplanung wird die Schmutz- und Regenwasserableitung Ihres Hauses geplant. Für die Schmutzwasserableitung wird zudem geprüft, ob Hebeanlagen oder Rückstausicherungen zum Schutz Ihres Gebäudes erforderlich werden, und wo der Anschluss an die öffentliche Kanalisation erfolgen kann. (Auch wenn ein freies Gefälle zum Kanal besteht, können entsprechende Maßnahmen erforderlich sein!)
Bei der Regenwasserableitung wird ebenfalls geprüft, ob eine Einleitung in das öffentliche Kanalsystem notwendig wird, oder sogar eine Versickerung am eigenen Grundstück erfolgen kann. Hierbei sind auch Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu beachten (z.B. Zisterne mit Drosselabfluss).
Dieser Begriff beinhaltet die Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
Die einzelnen Bereiche näher betrachtet:
Unter diesem Gewerk sind hauptsächlich zwei wichtige Oberbegriffe zu erwähnen:
Wie wird bewerkstelligt, dass ein ausreichender Luftaustausch zwischen Innen- und Außenräumen erfolgt, damit im Gebäude immer ausreichend Frischluft vorhanden ist? z.B. Abluftanlagen, zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Dieser Begriff beschreibt ein Wohnhaus, welches normalerweise aus Mauerwerk (z.B. Ziegel oder Porenbeton) oder Beton erstellt wird. In der Regel erfolgt die vollständige Herstellung des Gebäudes vor Ort auf der Baustelle. Bei Ausführung mit Mauerwerk erfolgt die Erstellung „Stein auf Stein“.
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Bei einem Nivellement werden die Höhenunterschiede Ihres Grundstücks aufgemessen. In der Regel wird dies von einem Vermessungsingenieur erstellt, welcher dann die Ergebnisse in einem Vermessungsplan mit Höhenlinien darstellt. Dieses benötigt der Architekt für die Eingabeplanung, wo der Geländeverlauf dargestellt werden muss, und auch Ausgangspunkt für die Berechnung der Abstandsflächen ist.
Durch eine PV-Anlage auf Ihrem Gebäude erzeugen Sie elektrischen Strom, welchen Sie selbst nutzen, mit einem Batteriespeicher einen gewissen Zeitraum vorhalten, oder auch ins öffentliche Netz einspeisen können.
Zu diesem Bereich gehört die Planung u. Montage der Sanitärobjekte (z.B. Waschbecken, Dusche, WC, Badewanne), inklusive der Anbindung mit den notwendigen Kalt- und Warmwasserzuleitungen, sowie der entsprechenden Abflussmöglichkeit/Entwässerung innerhalb des Gebäudes. Auch die Installation einer Entkalkungs-, oder Hebeanlage gehört zu diesem Fachgebiet.
Durch Thermokollektoren wird mit Sonnenlicht Wasser oder andere Flüssigkeiten erhitzt. Dies können Sie dann für die Warmwassererwärmung oder zur Beheizung Ihrer Räume nutzen.
Unter der Statik versteht man die Berechnung u. Dimensionierung aller tragender Bauteile Ihres Hauses, vom Dach bis zum Fundament, unter Berücksichtigung der vor Ort herrschenden Bedingungen (Bodenverhältnisse, Schneelastzonen, usw.). Diese dient nicht nur für die Standsicherheit und Rissevermeidung der Bauteile, sondern sorgt z.B. auch bei einem wasserdichten Betonkeller, dass dieser raumseitig dauerhaft trocken bleibt.
Der Werkplan, wird auch Ausführungsplan genannt, da dieser die Grundlage für die Umsetzung vor Ort ist. In der Werkplanung werden ausgehend von der Eingabeplanung, alle Fachplanungen wie z.B. Statik, Wärmeschutz, Brandschutz, Haustechnik usw. integriert, und zudem auch die Ausstattungswünsche der Bauherren aus den Designtagen, aber auch Informationen aus Küchen-, Kaminofen-, Sauna-, Lichtplanung usw. berücksichtigt. Durch die vielen Informationen, welche hier dargestellt und untereinander abgestimmt werden müssen, werden Werkpläne in einem größeren Maßstab (M 1:50), wie die Eingabeplanung dargestellt. Durch die Werkplanung wird vermieden, dass sich durch die vielen Schnittstellen Probleme bei der Ausführung ergeben. Diese werden bereits im Vorfeld im Zuge der Werkplanung erkannt und planerisch gelöst.